Kosten
Erstberatung
Die Kosten für eine umfassende rechtliche Erstberatung betragen maximal 250,00 EUR zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, die im Falle nachfolgender Mandatserteilung in dieser Sache auf das Endhonorar in voller Höhe angerechnet werden; d.h. Sie zahlen nicht doppelt.
Im Rahmen der Erstberatung erfahren Sie unter Berücksichtigung Ihrer ganz persönlichen Situation die Möglichkeiten des Weiteren rechtlichen und tatsächlichen Vorgehens.
Nach der Erstberatung entscheiden Sie selbst, ob eine Beratung ausreicht oder wir für Sie weiter tätig werden sollen.
Gesetzliche Gebühren und Stundenhonorar
- Unsere weitere Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Maßgeblich ist der Gegenstandswert. - Je nach Einzelfall kann eine Vereinbarung auf Stundenbasis abgeschlossen werden.
Rechtsschutzversicherung
Die Kosten für eine familienrechtliche Erstberatung werden in der Regel von Rechtsschutzversicherungen übernommen. Reden Sie mit Ihrer Versicherung oder mit uns.
Uhlandstr. 20-25 / Aufgang 1
10623 Berlin
Tel: 030 814513140
Fax: 030 814513149
E-Mail: info@rechtsanwalt-reinsch.de
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