MIET- UND WEG-RECHT

Wohneigentum kann kompliziert werden:
Wir helfen Ihnen bei allen Fragen der Wohneigentumsgemeinschaft und
Ihren rechtlichen Besonderheiten.

Mietrecht

Jeder hat Rechte und Pflichten

Das Mietrecht hat sich sowohl im Bereich Wohnraum- als auch Geschäftsraummiete zu einem komplexen Themengebiet entwickelt, was uns dennoch alltäglich betrifft. Für die Mieter gehören Mieträume oder auch gemietete Grundstücke zu einer wesentlichen Grundlage des Privat- und Geschäftslebens. Doch was ist zu tun bei den kleinen und großen Problemen des Alltags als Mieter oder Vermieter?

Wir unterstützen mit kompetenter rechtlicher Vertretung beide ,,Lager" von der effektiven umfassenden Erstberatung bis hin zur Komplettbetreuung ihrer Interessen.

Vermieter:

  • Mietvertrag - Gestaltung und Beratung
  • Einforderung von rückständigen MietenBetriebskosten-nachforderungen
  • Mieterhöhung/ Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung
  • Durchsetzung von Modernisierungsmaßnahmen
  • Kündigung/Räumung - Schadensersatzansprüche

Mieter:

  • Mietmängel/Beseitigung/Mietminderung/Zurückbehaltungsrecht
  • Prüfung Mieterhöhungen
  • Duldung Modernisierung
  • Prüfung Modernisierungsmieterhöhung
  • Wirksamkeit Schönheitsreparaturklausel
  • Kündigung/Zahlungsverzug/Eigenbedarf
  • Untervermietung • Rückforderung Kaution
  • Schadensersatzansprüche

WEG-Recht

Einer gegen Alle oder Alle gegen Einen

Viele Menschen träumen von den eigenen vier Wänden. Wenn es nicht das Eigentumshaus sein soll, kommt für Sie vielleicht das Wohnungseigentum in Frage. Doch auch hierbei kann es zu zahlreichen Schwierigkeiten und Problemen kommen.

Denn auch wenn Wohnungs-und Teileigentum grundsätzlich echtes Eigentum sind, muss doch beachtet werden, dass nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) eine untrennbare Verbindung zwischen Sonder-bzw. Teileigentum und Gemeinschaftseigentum besteht. Dies kann rechtlich und tatsächlich schwierig werden, denn der jeweilige Wohnungseigentümer ist immer nur ein Teil des Ganzen und unterliegt vielen Beschränkungen. Das Verhältnis von Wohnungseigentümern untereinander bringt zahlreiche Rechte, aber auch Pflichten mit sich.

Diese komplizierte Spezialmaterie ist für juristische Laien vielfach nur schwer verständlich. Daher haben die sich gegenüberstehenden Interessen der Miteigentümer ein sehr hohes Konfliktpotential. Meistens kommt es zu Streit um die Wirksamkeit von Beschlüssen, Störungen durch Miteigentümer, Überschreitung des zulässigen Gebrauchs von Sonder- und Gemeinschaftseigentum, bauliche Veränderungen oder rückständige Wohngelder. Deswegen prüfen und gestalten wir für Sie alles rund um Ihr Wohnungseigentum und helfen Ihnen, wenn es schwierig oder die Zeit knapp wird.

Einzelne Schwerpunkte:

  • Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Sondereigentum, Teileigentum und Gemeinschaftseigentum
  • Beschlussanfechtungsklagen
  • Geltendmachung ausstehender Wohngelder
  • Modernisierungsmaßnahmen
  • WEG Wirtschaftsplan / Verwalterbestellung
  • Auskehr Guthaben Jahresabrechnung
  • bauliche Veränderung Rückbau
  • Unterlassungsklage zweckwidriger Nutzung Teileigentum/ Abwehr
  • Prüfung von Hausgeldabrechnung und Wirtschaftsplänen