SOZIALRECHT
Im Sozialrecht geht es nicht nur um Paragraphen und Gesetze,
sondern vor allem um Menschen und ihre Bedürfnisse. Als Anwalt
vertrete ich die Interessen meiner Mandanten und kämpfe für ihre Rechte,
um sicherzustellen, dass sie die Hilfe erhalten, die sie benötigen.
Sozialrecht
Rechtsanwälte Büker und Reinsch unterstützt Sie bei allen Ihren Problemen
auf dem Gebiet des Sozialrechts, insbesondere Vertretung und Beratung:
- Krankenversicherung (Krankenbehandlung und Krankengeld)
- Pflegeversicherung (Eingruppierung in Pflegestufen)
- Arbeitsunfall und Berufskrankheit
- Rehabilitation
- Arbeitsförderung, Ausbildungsförderung (BAföG)
- Arbeitslosengeld (I und II bzw. Hartz IV)
- Sozialhilfe
- Hartz IV (Überprüfung Bewilligungsbescheid, Widerspruch, einstweiliger Rechtsschutz, Untätigkeitsklage beim Sozialgericht)
- Verwaltungsverfahren
- Unfallversicherung
- Elternunterhalt (Pflegeheimkosten, Widerspruch, Rückforderung Schenkung)
- Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz, OEG
- Schwerbehindertenrecht (Kündigungsschutzklage bei Kündigung)
- Elterngeld (Widerspruch gegen Elterngeldbescheid)
- Kindergeld
Sollten Sie Hartz IV bzw. ALG II - Leistungen beziehen, besteht die Möglichkeit, sich über einen Beratungshilfeschein beraten zu lassen bzw. Widerspruch gegen den Bescheid des Jobcenters einzulegen. Bei einem Klageverfahren gegen das Jobcenter kann Prozesskostenhilfe beantragt werden.