ARBEITSRECHT

Wohneigentum kann kompliziert werden:
Wir helfen Ihnen bei allen Fragen der Wohneigen-
tumsgemeinschaft und Ihren rechtlichen Besonderheiten.

Das Arbeitsrecht

... richtet sich an Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es umfasst den gesetzlichen Rahmen für die Rechte und Pflichten, die mit einem vertraglich vereinbarten Arbeitsverhältnis einhergehen, z. B. die Gestaltung des Arbeitsvertrags, die Regelung der Arbeitszeiten, die gesetzlichen Kündigungsfristen oder den Anspruch auf eine Abfindung bzw. deren Höhe. Gerne helfe ich Ihnen weiter, wenn Sie einen Arbeitsvertrag erstellen möchten, oder überprüft werden soll, ob nicht bereits im Bewerbungsprozess ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vorlag. Weiterhin begleite ich Verhandlungen über Betriebsvereinbarungen, Sozialpläne, Interessenausgleiche und Tarifverträge als Teil des kollektiven Arbeitsrechts – sprechen Sie mich an!

Die Kosten im Arbeitsrecht

Vor Arbeitsgerichten trägt – anders als vor anderen Gerichten – aus der ersten Instanz jede Seite ihre Kosten selbst, auch wenn sie gewinnt. Allerdings liegen die Gerichtskosten beim Arbeitsgericht niedriger als bei anderen Gerichten. Die Gerichtskosten entfallen, wenn die Klage mit Vergleich beendet oder beim Gütetermin zurückgenommen wird. Der Gerichtskostenvorschuss entfällt ganz. Viele Arbeitnehmer sind rechtsschutzversichert – eventuell über die Gewerkschaft oder als Teil einer normalen Verbraucher-Rechtsschutzversicherung. In diesem Fall können Sie sich „zurücklehnen“. Wir klären gemeinsam mit Ihnen, ob Arbeitsrechtsschutz besteht und übernehmen die Deckungsanfrage bei der Versicherung.